Allgemeine Geschäftsbedingungen für ALLSIGNAGE – Produkte
                Stand 09.07.2021 Version 1.1
                
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1. GELTUNGSBEREICH
                        
                            - 1.1. Für sämtliche Leistungen im Rahmen eines Vertrages über „ALLSIGNAGE-Produkte“
                                mit der ALLNET Computersysteme GmbH, Maistr. 2, 82110 Germering ("ALLNET")
                                gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
                                Anderslautende AGB des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Ihnen wird hiermit
                                ausdrücklich widersprochen.
                            
 
                            - 1.2 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern. ALLNET schließt keine Verträge über
                                „ALLSIGNAGE-Produkte“ mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ab.
                            
 
                        
                     
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2. DEFINITIONEN
                        
                            - 2.1 Der "Vertrag" besteht aus der Vertragsurkunde (in der Regel unserer
                                E-Mail-Auftragsbestätigung), diesen AGB und dem gesonderten Vertrag über
                                Datenverarbeitung im Auftrag (ADV), die wir unseren Kunden im Rahmen eines
                                automatisierten Bestellprozesses in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
                                Fassung als Kopie oder mittels Download-Link per E-Mail zur Verfügung stellen. Darüber
                                hinaus können die Parteien individuell weitere Leistungen vereinbaren.
                            
 
                            - 2.2 „Kundendaten“ sind Daten, die von berechtigten Benutzern unter Einsatz
                                der ALLSIGNAGE-Produkte generiert, hochgeladen oder übertragen werden.
                            
 
                            - 2.3 „Medienmaterial“ beschreibt digitales Bild-, Nachrichten und weiteres
                                Material, welches ALLNET dem Kunden aus eigener oder fremder Quelle zur vertraglichen
                                Nutzung zur Verfügung stellt.
                            
 
                            - 2.4 „ALLSIGNAGE-Produkte“ oder „ALLSIGNAGE“ beschreibt die
                                Software-Anwendungen, Datenbanken, die mit ihrer Nutzung bzw. dem Zugang hierzu
                                verbundenen Dienstleistungen, sowie die Medienmaterialien, die dem Kunden von ALLNET
                                bereitgestellt werden. Der zentrale Mittelpunkt der ALLSIGNAGE-Produkte ist die „Digital
                                Signage Software“ und das hiermit verbundene Content Management System (im
                                weiteren zusammen „CMS“ genannt).
                            
 
                            - 2.5 Unter „Nutzerkonto“ oder „Account“ verstehen die Parteien
                                den passwortgeschützten Teil von ALLSIGNAGE, über den der Kunde die Gesamtheit seiner
                                Stammdaten, Einstellungen und Medieninhalte verwalten sowie Mitteilungen von ALLNET
                                erhalten kann.
                            
 
                            - 2.5 „Nutzung“ bezeichnet das Recht von berechtigten Benutzern, auf
                                ALLSIGNAGE-Produkte während der Laufzeit des Vertrages im vertraglich vereinbarten
                                Umfang zuzugreifen.
                            
 
                        
                     
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3. LEISTUNGSUMFANG, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
                        
                            - 3.1 Der Leistungsumfang von ALLSIGNAGE bietet verschiedene Funktionen, die das
                                öffentliche Verfügbarmachen von eigenen oder vom Kunden ausgewählten, in ALLSIGNAGE
                                verfügbaren Inhalten auf vom Kunden betriebenen Geräten zur Anzeige digitaler Inhalte
                                wie beispielsweise digitalen Informationstafeln, Werbeflächen und sonstigen
                                Anzeigesystemen („Digital-Signage-Systemen“) ermöglichen. ALLNET stellt dem
                                Kunden im Rahmen von ALLSIGNAGE auch einen Medienspeicher zur Verfügung, der
                                Speicherplatz zum Entwurf und zur Speicherung von ganzen Playlisten/Slides oder Teilen
                                davon (etwa Texte, Bilder oder Videos des Kunden) bietet („Medien“). In
                                diesem Medienspeicher können Inhalte und Dateien vom Kunden in ALLSIGNAGE über das CMS
                                eingepflegt werden und gespeichert werden. Der genaue Umfang der Funktionen von
                                ALLSIGNAGE ist auf der Internetseite www.allsignage.de beschrieben.
                            
 
                            - 3.2 ALLNET ist berechtigt, die ALLSIGNAGE-Produkte fortlaufend an den technischen
                                Fortschritt anzupassen und zu verbessern. Zu diesem Zweck kann ALLNET dem Kunden von
                                Zeit zu Zeit Upgrades, Aktualisierungen, Modifikationen, Erweiterungen und sonstige
                                Änderungen an den ALLSIGNAGE-Produkten kostenlos zur Verfügung stellen oder Änderungen
                                im Bestand der nutzbaren Medienmaterialien vornehmen (zusammen „Änderungen“).
                            
 
                            - 3.3 ALLNET kündigt dem Kunden wesentliche Änderungen rechtzeitig an, um es dem Kunden zu
                                ermöglichen, mehr hierüber zu erfahren. In keinem Fall wird ALLNET Änderungen vornehmen,
                                die die Nutzung der ALLSIGNAGE-Produkte durch den Kunden wesentlich mindern oder in
                                sonstiger Weise unzumutbar beeinträchtigen.
                            
 
                            - 3.4 Der Kunde kann einer Änderung, die er für wesentlich leistungsmindernd oder in
                                sonstiger Weise für unzumutbar beeinträchtigend hält, jederzeit widersprechen. Hat
                                ALLNET ein berechtigtes Interesse an der Vornahme der Änderung (wie beispielsweise
                                Gründe der Stabilität und Sicherheit von ALLSIGNAGE), das die berechtigten Interessen
                                des Kunden an der Beibehaltung der unveränderten Version übersteigt, und können sich die
                                Parteien nicht anderweitig einigen, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich
                                kündigen. Über den Anspruch des Kunden auf Rückzahlung anteiliger, unverbrauchter
                                Beträge hinaus bestehen dann keinerlei wechselseitige finanzielle Ansprüche.
                            
 
                        
                     
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4. REGISTRIERUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
                        
                            - 4.1 Die auf der Website vorgehaltenen Dienstleistungen stellen lediglich eine
                                Aufforderung zu einer Angebotsabgabe und noch keine rechtsverbindlichen Angebote dar.
                                Durch die Bestellung der Dienstleistung durch den Kunden gibt dieser ein Angebot zum
                                Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch
                                ALLNET zustande.
                            
 
                            - 4.2 Eine wirksame Bestellung setzt eine Registrierung des Kunden bei ALLSIGNAGE voraus,
                                mit der der Kunde ein Nutzerkonto anlegen kann. Die Registrierung setzt das
                                wahrheitsgemäße und vollständige Ausfüllen des Registrierungsformulars auf der Plattform
                                ALLSIGNAGE voraus. Änderungen sind unverzüglich durch den Kunden zu aktualisieren. Die
                                Nutzung von Pseudonymen ist nicht gestattet.
                            
 
                            - 4.3 Die Registrierung wird von ALLNET per E-Mail bestätigt. Dazu wird ein
                                Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Erst durch den Klick auf
                                den darin enthaltenen Link wird der Benutzer endgültig freigeschaltet und dadurch die
                                Registrierung abgeschlossen. Falls dieser Link nicht innerhalb von vier (4) Wochen
                                bestätigt wird, werden die eingetragenen Daten gelöscht.
                            
 
                            - 4.4 ALLNET behält sich das Recht vor, Registrierungen nach billigem Ermessen
                                abzulehnen.
                            
 
                        
                     
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5. NUTZUNG VON ALLSIGNAGE
                        
                            - 5.1 ALLNET bietet im Rahmen von ALLSIGNAGE ausschließlich ein Lizenzmodell an, welches
                                sich an der Menge der gebuchten bzw. aktivierten Gerätelizenzen orientiert. Eine
                                Einsicht über die im Nutzerkonto aktivierten Gerätelizenzen findet der Nutzer nach dem
                                Login in das CMS im Unterpunkt „Mein Account“ und dort unter dem Punkt
                                „Ihr Account“. Die Kalkulation der Gebühren entsprechend dem
                                ALLSIGNAGE-Preismodell ist immer von der Anzahl der im Account des Kunden aktivierten
                                Gerätelizenzen und dem gewählten Funktionsumfang abhängig.
                            
 
                            - 5.2 ALLNET räumt dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der ALLSIGNAGE-Produkte
                                für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht
                                übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die gebuchten Funktionen von
                                ALLSIGNAGE für seine eigenen Geschäftszwecke mittels Zugriffs auf den zentralen Server
                                von ALLNET zu nutzen. Sämtliche geistigen und gewerblichen Schutzrechte an der
                                ALLSIGNAGE Software bzw. Datenbank verbleiben dabei bei ALLNET. Der Rechteerwerb an
                                Medienmaterial sowie dessen Nutzungsumfang richten sich nach Ziffer 6.
                            
 
                            - 5.3 Der Kunde darf Dritten keine wirtschaftlich eigenständige Nutzung gestatten, jedoch
                                seine Zugangsdaten externen Dienstleistern wie etwa Werbeagenturen oder vergleichbaren
                                Dritten in dem Umfang zur Verfügung stellen, wie sie für den Kunden Aufgaben erfüllen.
                            
 
                            - 5.4 Ausgenommen von dem Verbot der Ziffer 5.3 ist die ALLSIGNAGE Reseller- Freigabe.
                                Diese Freigabe erwirbt der Kunde bei Abschluss eines Abonnements ab 20 Displays
                                automatisch. Bei dieser Funktion ist es gestattet, Dritten die Möglichkeit zur Nutzung
                                von ALLSIGNAGE einzuräumen. Mit der im Funktionsumfang im Reseller-Paket enthaltenen
                                Benutzerverwaltung (bei Buchung einer Gerätelizenz) kann der Kunde dazu seinen eigenen
                                Mitarbeitern oder von ihm beauftragten Dritten Nutzeraccounts einrichten.
                            
 
                            - 5.5 Der Kunde darf weder selbst oder über Dritte ALLSIGNAGE-Software dekompilieren,
                                zurückentwickeln oder die dem Quellcode zugrundeliegenden Ideen, Techniken oder
                                Algorithmen der Benutzeroberflächen von ALLSIGNAGE-Produkte rekonstruieren,
                                ALLSIGNAGE-Produkte Dritten außerhalb der hier gestarteten Fälle bereitstellen,
                                vermieten, verleasen, verleihen oder für wirtschaftlich vergleichbare Zwecke nutzen. Der
                                Kunde darf ferner nicht die eingeräumten Nutzungs- und Zugriffsrechte unterlizenzieren,
                                an Dritte übertragen, Marken, Urheber- oder Rechtsinhaberhinweise oder sonstige, mit
                                ALLSIGNAGE-Produkten oder der dazugehörigen Dokumentation verbundene Hinweise entfernen
                                oder verbergen.
                            
 
                            - 5.6 Der Kunde darf ALLSIGNAGE-Produkte auch nicht zu Zwecken nutzen, die gegen geltendes
                                Recht verstoßen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Medienmaterial, dessen
                                Besitz oder Verarbeitung im weitesten Sinn verboten sind, oder wenn dies die geistigen
                                oder gewerblichen Schutzrechte Dritter oder die Rechte betroffener Personen nach den
                                Regelungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APKR) aus der DSGV verletzt.
                            
 
                            - 5.7 Ferner untersagt sind Handlungen, die über die normale Nutzung hinausgehen und den
                                Betrieb der ALLSIGNAGE-Produkte stören können wie beispielsweise Belastungstests, Scans
                                oder eine Prüfung der Anfälligkeit der ALLSIGNAGE-Produkte, ohne die vorherige
                                schriftliche Zustimmung von ALLNET einzuholen, oder die Anmeldung zur Nutzung über einen
                                Server oder ein Konto, für den/das der Kunde keine Zugangsberechtigung hat.
                            
 
                        
                     
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6. NUTZUNGSRECHTE FÜR BILDMATERIAL UND TEXTE (MEDIENMATERIAL)
                        
                            - 6.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, eigenes Medienmaterial zu verwenden. Er stellt dabei
                                sicher, dass dessen Verwendung weder die Rechte Dritter verletzt, auf andere Weise gegen
                                geltendes Recht oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt oder die technische
                                Funktionsfähigkeit der Systeme von ALLNET beeinträchtigt.
                            
 
                            - 6.2 Medienmaterial kann auch von ALLNET oder aus von ALLNET zur Verfügung gestellten
                                Drittquellen stammen („ALLSIGNAGE Medienmaterial“). Der Kunde hat die
                                Möglichkeit, Nutzungsrechte hierfür direkt in ALLSIGNAGE zu erwerben. Das
                                ALLSIGNAGE-Medienmaterial steht dann zur Integration in die Slides für die Anzeige auf
                                der Menge der gleichzeitig gebuchten Displays bereit.
                            
 
                            - 6.3 Der Kunde erwirbt an diesem Medienmaterial ein Einfaches, zeitlich und inhaltlich
                                auf die Vertragszwecke beschränktes Recht zur Speicherung und öffentlichen Wiedergabe
                                auf seinen „Digital-Signage-Systemen“. Dabei ist das Recht zur öffentlichen
                                Wiedergabe oder elektronische Speicherung im Einzelfall unabhängig von der Vertragsdauer
                                im Übrigen auf 4 Wochen nach Auslieferung durch ALLNET begrenzt. ALLNET löscht
                            
 
                            - 6.4 Eine Bearbeitung des ALLSIGNAGE-Medienmaterials mit Ausnahme einer technisch
                                erforderlichen Anpassung (wie beispielsweise das Anfertigen von Ausschnitten, die
                                Vornahme von Farbkorrekturen oder Qualitätsverbesserungen) im Rahmen der vertraglichen
                                Nutzung ist nicht gestattet.
                            
 
                            - 6.5 Der Nutzer ist verpflichtet, auf die Urheber- bzw. Rechtsinhaberschaft von ALLNET
                                bzw. der entsprechenden Drittquellen durch Anbringung eines Urheber- bzw.
                                Rechteinhabervermerks an geeigneter Stelle hinzuweisen, sofern nicht bereits im
                                ALLSIGNAGE-Medienmaterial selbst ein solcher Hinweis vorhanden ist. Bereits vorhandene
                                Hinweise dürfen nicht entfernt werden.
                            
 
                            - 6.6 Bei Verwendung des ALLSIGNAGE-Medienmaterials ohne die von ALLNET erstellten
                                Templates ist dieses jeweils deutlich mit dem Urheber- bzw. Rechtsinhabervermerk „Foto:
                                ALLNET Computersysteme GmbH” für Bildmaterial und „Video: ALLNET
                                Computersysteme GmbH” für Videomaterial bzw. mit den entsprechend beigefügten
                                Agenturvermerken zu kennzeichnen, sofern nicht bereits entsprechende Hinweise vorhanden
                                sind.
                            
 
                            - 6.7 ALLSIGNAGE-Medienmaterial, auf welchem Personen erkennbar sind, darf nur im
                                Zusammenhang mit dem von ALLNET gelieferten Begleittext (sofern vorhanden) verwendet
                                werden. Es darf ferner nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden.
                            
 
                        
                     
                    - 
                        
7. VERFÜGBARKEIT
                        
                            - ALLNET bietet ALLSIGNAGE als SaaS-Lösung an. Der Kunde erhält deshalb über seine
                                Zugangsdaten Zugriff auf die auf dem Server von ALLNET laufende ALLSIGNAGE-Software und
                                -Datenbank, welche die vereinbarten Funktionen bereitstellt. Der Source Code wird
                                hierbei nicht zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Nutzung von ALLSIGNAGE ist
                                ein Internetzugang des Kunden. ALLNET gewährleistet eine Verfügbarkeit zur Nutzung von
                                ALLSIGNAGE in einem Jahresmittel (365 Tage) von 97 % am internetseitigen Ausgang des
                                Routers von ALLNET. Von ALLNET nicht zu vertretende Beeinträchtigungen, insbesondere
                                Störungen des Internet außerhalb der Schnittstellen von ALLNET oder Störungen am
                                Internetanschluss des Kunden bleiben unbeachtlich. Dies gilt auch für Zeiten, in denen
                                die Plattform wegen notwendiger Wartungsarbeiten nicht erreichbar ist, sofern ALLNET
                                dies mit angemessener Frist angekündigt hat.
                            
 
                        
                     
                    - 
                        
8. VERANTWORTLICHKEIT DES KUNDEN
                        
                            - 8.1 Die Nutzung der ALLSIGNAGE-Produkte wird ausschließlich dem Inhaber der
                                Registrierung über das damit verbundene Nutzerkonto gestattet.
                            
 
                            - 8.2 Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die im Rahmen der Nutzung
                                seiner Zugangsberechtigung vorgenommen werden. Er hat die alleinige Verantwortung für
                                die Integrität der von ihm oder den von ihm autorisierten Mitnutzern bereitgestellten
                                Daten. Der Kunde hat ferner zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um den nicht
                                autorisierten Zugriff auf oder die Nutzung von ALLSIGNAGE-Produkten zu verhindern, und
                                hat ALLNET unverzüglich per E-Mail unter der Adresse support@allnet.de über Missbrauch
                                oder Verlust der Zugangsdaten, einen entsprechenden Verdacht oder über jede andere
                                bekannte oder mutmaßliche Sicherheitsverletzung zu informieren.
                            
 
                            - 8.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine in ALLSIGNAGE eingestellten Daten regelmäßig
                                gegen zufälligen Untergang zu sichern.
                            
 
                        
                     
                    - 
                        
9. VERTRAULICHKEIT, EIGENTUM AN KUNDENDATEN, DATENSCHUTZ
                        
                            - ALLNET wahrt die Vertraulichkeit von Kundendaten. Der Kunde bleibt Inhaber an sämtlichen
                                Rechten bezogen auf seine Kundendaten und Medieninhalte, gewährt jedoch ALLNET die
                                Erlaubnis zur Verarbeitung im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks. ALLNET verarbeitet
                                Kundendaten gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und lit. f) DSGVO ausschließlich im
                                Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages. Darüber hinaus hält ALLNET alle gesetzlichen
                                Anforderungen, insbesondere Art. 32 DSGVO in Bezug auf administrative, physische und
                                technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und
                                Integrität der Kundendaten gemäß den Bestimmungen des ADV ein. ALLNET wird
                                Kundendaten weder nutzen oder offenlegen, außer dies ist zur Erfüllung des
                                Vertragszwecks, einer gesetzlichen Pflicht oder unmittelbar zur Rechtsverfolgung oder
                                -verteidigung erforderlich.
                            
 
                        
                     
                    - 
                        
10. PREISE, ZAHLUNGEN, PREISANPASSUNG
                        
                            - 10.1 Der Kunde hat nach Registrierung die Möglichkeit, ALLSIGNAGE auf zwei Geräten
                                unentgeltlich zu nutzen. ALLNET behält sich das Recht vor, die unentgeltliche
                                Nutzungsdauer ohne Vorankündigung auf eine Testphase zu beschränken. Die unentgeltliche
                                Nutzungsdauer der zwei festgelegten Geräte gilt vorerst begrenzt bis 31.12.2021.
                            
 - 
                            
 - 10.2 Die jeweils gültigen Preise für die Hardware, Gerätelizenzen und
                                Softwareerweiterungen ergeben sich aus den jeweils auf unserer Website https://www.allsignage.de sowie im CMS bei
                                Vertragsschluss gültigen Preislisten. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der
                                gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen an den Kunden werden je nach gewähltem
                                Plan monatlich oder jährlich über den entsprechenden Leistungszeitraum erstellt.
                            
 
                            - 10.3 Zahlungen können je nach Produkt unterschiedlich auf nachfolgenden Wegen geleistet
                                werden: per Kreditkarte, per SEPA Lastschriftmandat, per Rechnung / Vorkasse und PayPal.
                            
 
                            - 10.4 Im Falle einer nach Zeitabschnitten, in der Regel pro Kalendermonat oder
                                kalenderjährlich zu vergütenden Nutzung von ALLSIGNAGE, insbesondere für die gebuchten
                                Gerätelizenzen und den Funktionsumfang wird der jeweils fällige Betrag zu Beginn des
                                Leistungszeitraums im Voraus für das gesamte Leistungsintervall berechnet. Nach Ablauf
                                eines Leistungszeitraums wird die jeweilige Folgevergütung am dritten Werktag des neuen
                                Leitungszeitraums fällig. Alle Zahlungen werden, wenn nicht im Einzelfall anders
                                vereinbart, per SEPA Lastschriftmandat oder Kreditkarte abgebucht.
                            
 
                            - 10.5. Sollten innerhalb eines Leistungsintervalls weitere Gerätelizenzen oder
                                Softwareerweiterungen gebucht werden, so werden diese zunächst anteilig für die Laufzeit
                                der bisher gebuchten Leistungen und anschließend einheitlich mit den bisherigen
                                Leistungen berechnet. Die Vergütung für Individualleistungen wird nach Erbringung der
                                Leistung fällig.
                            
 
                            - 10.6 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
                                aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Forderungen aus
                                diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von ALLNET an Dritte abtreten.
                            
 
                            - 10.7 Im Verzugsfall fallen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent (9 %) p.a. an
 
                            - 10.8 ALLNET kann die Preise für ALLSIGNAGE jeweils mit Wirkung zum 1. Januar des
                                Folgejahres anpassen, jedoch um nicht mehr als 5%. Der Kunde erklärt sich mit einer
                                Preisanpassung bis zu dieser Grenze einverstanden.
                            
 
                            - 10.9 Die hier vereinbarten Preise enthalten keine Steuern und Zölle auf Auslandsumsätze,
                                die für Transaktionen und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Empfänger
                                der Leistung zu entrichten sind; der Kunde ist für diese Abgaben allein verantwortlich.
                            
 
                            - 10.10 Falls ein Kunde mindestens 30 Tage mit der Zahlung der Entgelte in Verzug ist,
                                behält sich ALLNET unbeschadet weitergehender Ansprüche das Recht vor, nach Ablauf
                                weiterer 10 Tage, nachdem ALLNET den Kunden mindestens in Textform unter Hinweis auf die
                                Rechtsfolgen gemahnt hat, die Nutzung für die ALLSIGNAGE-Produkte bis zur vollständigen
                                Zahlung auszusetzen. Der Kunde hat in dieser Phase, maximal jedoch noch für 6 Monate
                                Zugriff auf seinen Account und seine Daten, kann aber die Leistungen von ALLSIGNAGE im
                                Übrigen nicht nutzen.
                            
 
                        
                     
                    - 
                        
11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
                        
                            - 11.1 Der Vertrag beginnt mit dem in der Vereinbarung festgelegten Datum und läuft je
                                nach Auswahl bis zum Ende des gewählten Zeitraums. Der Kunde kann in der Regel zwischen
                                einer monatlichen oder jährlichen Laufzeit wählen. Einsicht über die Laufzeit findet er
                                im CMS über seinen Account.
                            
 
                            - 11.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer wie die Erstlaufzeit,
                                wenn nicht eine der Parteien ihn zuvor kündigt. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener
                                Vertrag kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer besonderen Frist zum Ende eines
                                Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
                            
 
                            - 11.3 Für eine Kündigung durch den Kunden reicht ein Klick auf den Button “Account
                                löschen” bzw. „Abonnement kündigen“ im CMS in der
                                ALLSIGNAGE-Kontoverwaltung oder in den Einstellungen unter „Mein Abonnement“,
                                gefolgt von der Eingabe des Passworts.
                            
 
                            - 11.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt
                                für beide Parteien unberührt.
                            
 
                            - 11.4. Mit Beendigung des Vertrags wird ALLNET den Zugang des Kunden zu den
                                ALLSIGNAGE-Produkten schließen und das Nutzungsrecht an von ALLNET überlassenem
                                Medienmaterial endet. Der Kunde kann jedoch noch für einen Zeitraum von 6 Monaten auf
                                sein Account zugreifen und Medieninhalte rücksichern, sofern er nicht eine frühere
                                Komplettlöschung seines Accounts verlangt. 
                                ALLNET hält Medienmaterial des Kunden üblicherweise mittels einer Funktion zur
                                Online-Rücksicherung für 6 Monate seit Vertragsende bereit. Holt der Kunde die Daten
                                trotz Aufforderung mindestens in Textform mit Androhung der Rechtsfolge nicht binnen
                                dieser Frist ab, kann ALLNET diese ersatzlos löschen. Auf Wunsch übergibt ALLNET dem
                                Kunden sein exportierbares Medienmaterial in einem marktüblichen Dateiformat gegen
                                Vergütung zu den vereinbarten bzw. angemessenen Sätzen. Der Auftrag muss innerhalb der
                                Frist von 6 Monaten seit Vertragsende erteilt werden.
                             
                        
                     
                    - 
                        
12. GEWÄHRLEISTUNG
                        
                            - 12.1. ALLNET gewährleistet, dass die ALLSIGNAGE-Produkte in Übereinstimmung mit den
                                vereinbarten Spezifikationen betrieben werden und frei von Mängeln sind. Im Falle eines
                                Mangels oder bei Ausfällen der ALLSIGNAGE-Produkte wird ALLNET nach eigener Wahl
                                entweder (1) die betreffenden ALLSIGNAGE-Produkte wieder betriebsfähig machen oder (2)
                                den Vertrag und/oder die Nutzung für die ALLSIGNAGE-Produkte kündigen. Weitergehende
                                Ansprüche des Kunden richten sich nach Ziffer 14.
                            
 
                            - ALLNET haftet nicht für Leistungsstörungen, die sich außerhalb der Risikosphäre von
                                ALLNET aus der Nutzung des Internet, der elektronischen Kommunikation oder der Systeme
                                des Kunden ergeben.
                            
 
                        
                     
                    - 
                        
13. RECHTSMÄNGELHAFTUNG
                        
                            - 13.1 ALLNET verpflichtet sich, den Kunden gegen Ansprüche Dritter wegen der Verletzung
                                gewerblicher oder geistiger Schutzrechte aus der vertraglich vereinbarten Nutzung der
                                ALLSIGNAGE-Produkte zu verteidigen und freizustellen, sofern der Kunde derartige
                                Ansprüche rechtzeitig angezeigt und ALLNET die Möglichkeit gegeben hat, die Ansprüche
                                außergerichtlich oder gerichtlich für den Kunden auf eigene Kosten abzuwehren. Ein
                                Mitverschulden des Kunden ist hierbei anzurechnen.
                            
 
                            - 13.2 Dies gilt jedoch nicht, wenn die mutmaßliche Rechtsverletzung auf (1) der Nutzung
                                der ALLSIGNAGE-Produkte in Verbindung mit anderen Daten, Produkten, Software, Prozessen
                                oder Materialien, die nicht von ALLNET bereitgestellt oder autorisiert wurden; (2) der
                                Modifikation von ALLSIGNAGE-Produkten; (3) einer nicht autorisierten Nutzung der
                                ALLSIGNAGE-Produkte oder (4) der Kundendaten beruht.
                            
 
                            - 13.3 Falls die Nutzung von ALLSIGNAGE-Produkten in der vereinbarten Form ein Recht
                                verletzt oder zu verletzen droht, kann ALLNET nach alleiniger Wahl und auf eigene
                                Kosten: (1) dem Kunden das Recht zur beanstandungsfreien Nutzung der ALLSIGNAGE-Produkte
                                beschaffen, (2) die ALLSIGNAGE-Produkte ändern, um eine solchen Gefahr zu beseitigen,
                                wenn eine solche Änderung die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich oder in sonstiger
                                Weise unzumutbar beeinträchtigt („Work around“), oder (3) die
                                ALLSIGNAGE-Produkte durch ähnliche, funktionell gleichwertige Produkte für den Kunden
                                kostenfrei ersetzen.
                            
 
                            - 13.4 Wenn keine dieser Optionen wirtschaftlich umsetzbar ist, können beide Parteien den
                                Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall wird ALLNET dem Kunden vorausbezahlte
                                Entgelte anteilig für den Zeitraum erstatten, in dem die ALLSIGNAGE-Produkte nicht mehr
                                länger für den Kunden zur Verfügung stehen. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten
                                sich nach Ziffer 14.
                            
 
                        
                     
                    - 
                        
14. HAFTUNG
                        
                            - 14.1 Mit Ausnahme der Beträge, die der Kunde ALLNET aufgrund der vertraglichen
                                Vereinbarungen schuldet, ist die Gesamthaftung von ALLNET unabhängig davon, ob sie sich
                                aus Vertrag, vertragsähnlicher Grundlage oder aus unerlaubter Handlung oder im Rahmen
                                einer anderen Haftungstheorie ergibt, auf die Beträge beschränkt, die ALLNET in den 12
                                Monaten vor dem Ereignis, das zu solchen Schäden geführt hat, vom Kunden erhalten hat.
                                Dem Kunden wird empfohlen, überschießende Risiken zu versichern.
                            
 
                            - 14.2 Die Haftungsbeschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Schäden, die (1)
                                vorsätzlich verursacht wurden, (2) auf fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper und
                                Gesundheit beruhen, (3) durch grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf die gewöhnliche
                                geschäftliche Sorgfalt verursacht wurden, (4) auf einer Verletzung von Kardinalpflichten
                                beruhen oder (5) die Haftung wegen Rechtsmängeln betreffen.
                            
 
                            - 14.3 ALLNET, ihre verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter,
                                Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften gegenüber der anderen Partei
                                weder für entfernte Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene
                                Ersparnisse.
                            
 
                            - 14.4 Die Einschränkungen der Haftung nach diesem Abschnitt gelten auch zugunsten der
                                gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ALLNET, wenn Ansprüche direkt gegen
                                diese geltend gemacht werden.
                            
 
                            - 14.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für eine von ALLNET gewährte
                                Garantie bleiben hiervon unberührt.
                            
 
                            - 14.4 Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung von ALLNET auf die typischen
                                Wiederherstellungskosten, welche entstehen, wenn regelmäßig dem Risiko angemessene
                                Sicherungskopien erstellt werden, beschränkt.
                            
 
                            - 14.5 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt.
                                1 BGB und für Schäden, die durch unbefugten Zugriff Dritter beim Nutzer entstehen, ist
                                ausgeschlossen.
                            
 
                        
                     
                    - 
                        
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
                        
                            - 15.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
                                des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
                            
 
                            - 15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist München.
 
                            - 15.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den
                                Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
                            
 
                            - 15.4 ALLNET und der Kunde werden bei der Zurverfügungstellung und Verwendung der
                                ALLSIGNAGE-Produkte die Exportvorschriften der europäischen Union, der Vereinigten
                                Staaten von Amerika, der Bundesrepublik Deutschland und anderer anwendbarer
                                Jurisdiktionen einhalten. Jede Partei bestätigt, dass sie nicht in einem US-Personen-
                                oder Firmenverzeichnis aufgeführt ist, nach welchem der Erhalt von Exporten für sie
                                verboten ist und wird keinen weiteren Benutzern einen Zugang zu ALLSIGNAGE-Produkten
                                ermöglichen, der außenwirtschaftsrechtliche Verbote verletzt.
                            
 
                        
                     
                
                
                Weitere Informationen:
                Technisch organisatorische Massnahmen
                Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung